Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2009
§ 1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkaufsagenten, nachfolgend Verkäufer genannt, und dem Käufer gelten ausschließlich die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nur in dem Fall seiner ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung an.
§ 2. Vertragsschluss und Rücktritt
Durch den Kauf schließt der Käufer einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ab.
Insoweit nicht vom Käufer Abholung gewünscht wird, schließt dieser Kaufvertrag einen separaten Liefervertrag zu den dargelegten Konditionen mit einer vom Verkäufer für den Käufer zu bestimmenden Spedition ein.
Sollte der Verkäufer durch sein Verschulden trotz vertraglicher Verpflichtung den Käufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist mit der bestellten Ware beliefern (i.d.R. innerhalb von zwei Monaten), ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
§ 3. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichung bei Holz- und Kunststoffoberflächen sind zulässig. Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
§ 4. Rückgabe Widerrufsbelehrung
(siehe oben Widerrufsbelehrung)
§ 5. Lieferung, Abholung, Nachnahmegebühr
Soweit der Kunde keine Lieferung auf seine Kosten wünscht, muß der Kunde seinen gekauften Artikel vom Lager des Verkäufers in Borken - NRW abholen. Dabei wird eine Auslagerungspauschale in Höhe von 25 Euro inklusive gesetzlicher MwSt. berechnet. Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung.
Wenn vom Käufer durch Vereinbarung gewünscht, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Die Lieferung durch die Spedition erfolgt ausnahmslos frei Bordsteinkante. Die Nachnahmegebühr von 25 Euro wird ebenfalls durch die Spedition vereinnahmt.
Bestellt der Käufer bei dem Mitarbeiter des Verkäufers Leistungen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind, ist Auftragnehmer der Mitarbeiter.
§ 6. Preise, Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Besonders, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
Der Kaufpreis ist vom Besteller, nach Erhalt der Ware vor Ort in BAR an die ausliefernde Spedition zu zahlen. Sollte der Besteller in Zahlungsverzug kommen muss dieser die Standzeit des Lieferanten/Spedition mit 45,00 Euro pro Stunde bezahlen. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen gegenüber dem Besteller/Käufer geltend zu machen.
§ 7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere bei Zahlungsverzug- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf dessen Kosten zurückzunehmen.
§ 9. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
§ 10. Abnahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen eines höheren , nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung 2 mal fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung vom Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Sollte der Käufer die Ware nicht im Originalzustand als Mangel anzeigen, z.B. durch grobe Beschädigung, unprofessionelles Auseinanderbauen der Ware, eigene Um-oder Anbauten vornehmen, erlischt die Garantie bzw. Gewährleistung mit sofortiger Wirkung.
§ 11. Rücktritt und Warenrücknahme
Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.
Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferten Waren Anspruch auf Ausgleich für Aufwendung, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach folgender Maßgabe:
a) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
b) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
aa) für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung - innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Kaufpreises - innerhalb des 2. Halbjahres 45 % des Kaufpreises - innerhalb des 3. Halbjahres 60 % des Kaufpreises - nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80% des Kaufpreises.
bb) für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung - innerhalb des 1. Halbjahres 45 % des Kaufpreises - innerhalb des 2. Halbjahres 60 % des Kaufpreises - innerhalb des 3. Halbjahres 70 % des Kaufpreises - nach Ablauf des 3 Halbjahres 80 % des Kaufpreises Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentliche geringere Einbuße entstanden ist.
§ 12. Rechnung, Gewährleistung
Bei allen Neuwaren erhalten Sie eine Originalrechnung inkl. 19% Mehrwertsteuer. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 13. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nur wenn der Käufer Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Das Gleiche gilt auch wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 15. Rechtsfolgen unwirksamer Bestimmungen
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
|